Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Vertragsinhalt: Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu denen die Homer Software und Design GmbH (Homer) eine Nutzungslizenz ihres KontoChecker (Programm) erteilt. Sie sind Bestandteil des zwischen der Homer und dem Nutzer einer Lizenz (Lizenznehmer) geschlossenen Lizenzvertrages. Hiervon abweichende Regelungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nur aufgrund schriftlicher Sondervereinbarung Vertragsbestandteil. Soweit die Geschäftsbedingungen der Homer für das Programm geändert werden, gelten für den Vertrag die Bedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann unabhängig davon auf der Homepage der Homer (www.homersoftdesign.com) eingesehen werden.
2. Prüfen der Testversion Da Homer nicht garantieren kann, dass das Programm mit jeder beliebigen Hardware und Software Konfiguration zufriedenstellend arbeitet, steht eine Testversion zum kostenlosen Download auf der Homer Homepage bereit. Mit dieser Testversion ist erkennbar, ob in den verwendeten Fenstern oder Dokumenten sowohl Bankleitzahl als auch Kontonummer erkannt werden. Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Bestellung, dass das Programm unter den auf seinem Rechner vorliegenden Konstellation zufriedenstellend arbeitet. Außerdem kann die Testversion prüfen, ob die Übertragung vom Rechner des Lizenznehmers zum Homer Server einwandfrei klappt. Ohne diese Verbindung ist der automatische Update Service nicht möglich.
3. Vertragsabschluss: Mit der Bestellung erwirbt der Lizenznehmer eine Lizenz zur Verwendung des Homer KontoChecker auf einem Rechner für ein Jahr und die automatische Ergänzung (Update) der auf diesem Rechner gespeicherten Prüfalgorithmen und Bankdaten für das Programm und schließen einen Vertrag mit der Homer. Homer übermittelt daraufhin eine Rechnung und überträgt nach Zahlungseingang eine Lizenznummer, die die Nutzung des Programms und Update Service auf einem Rechner für ein Jahr ermöglicht. Mit der Bereitstellung der Lizenznummer und dem Bereithalten von Update Daten für diese Lizenz ist die Leistung der Homer erbracht.
4. Widerruf des Vertrages: Ein Widerruf des Vertrages durch den Lizenznehmer ist nur möglich, wenn Mängel des Programms innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss auftreten und schriftlich (E-Mail) an Homer gemeldet werden, die bei der Prüfung mit der Testversion nicht ersichtlich waren. Für den Fall, dass Homer solche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen beseitigen kann, wird Rückabwicklung vereinbart: Der Kaufpreis für die Lizenz und die Gebühr für das Update über den Zeitraum eines Jahres werden zurückerstattet und die Zugangsberechtigung des Lizenznehmers zu Update Daten gelöscht. Sowohl eine Schadensersatzforderung durch den Lizenznehmer als auch eine Zurückbehaltung von Gebühren durch die Homer ist ausgeschlossen.
5. Übertragung des Vertrages: Die Übertragung des Lizenzvertrages auf einen anderen Lizenznehmer ist ausgeschlossen.
6. Verlängerung des Vertrages: Der Vertrag ist nur für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Vor Auslauf des Vertrags wird die Homer dem Lizenznehmer eine Verlängerung für ein weiteres Jahr anbieten. Eine automatische Verlängerung des Vertrages gibt es nicht. Wird der Vertrag verlängert, so ist mit der Bereitstellung von Programm und Update Service für ein weiteres Jahr die Leistung der Homer erbracht. Wird der Vertrag nicht verlängert, löscht die Homer die Zugangsdaten dieser Lizenz zu ihrem Update Server und der Lizenznehmer entfernt das Programm von seinem Rechner.
7. Gewährleistung: Aufgabe des KontoChecker ist es, Kontonummern einer deutschen Bank (Identifikation durch Bankleitzahl), die einen Checkcode enthalten, auf Plausibilität zu überprüfen und das Ergebnis dieser Prüfung anzuzeigen. Die Homer verpflichtet sich die turnusmäßig von der Deutschen Bundesbank mitgeteilten Änderungen der für die Prüfung notwendigen Daten, zeitnah als Update zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Prüfung sind grundsätzlich Fehler möglich. Wenn der Lizenznehmer solche Fehler erkennt, teilt er sie schriftlich (E-Mail) der Homer mit. Unabhängig, ob der Fehler innerhalb oder außerhalb des Verantwortungsbereiches der Homer entstanden ist, wird nur die umgehende Korrektur falscher Prüfergebnisse des Programms zugesagt, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich der Homer liegt. Jeder Schadensersatz für Fehler, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Homer entstanden sind, wird ausgeschlossen. In jedem Fall wird der Schadensersatz auf die gezahlten Beträge für die Lizenzierung des Produktes und den laufenden Update Service limitiert. Die Homer gewährleistet ausschließlich die Funktion des KontoChecker bei Fenstern und Programmen, die vom Lizenznehmer mit der Testversion zufriedenstellend getestet wurden. Homer gewährleistet, dass beim richtigen Auffinden von Bankleitzahl und Kontonummer das Ergebnis der Kontenprüfung in der registrierten Version angezeigt wird. In der Testversion wird das Ergebnis der Kontenprüfung nicht mitgeteilt.
8. Datenaustausch zwischen der Homer und dem Lizenznehmer: Für den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern wird das Internet verwendet (Protokoll http, Port 80). Dabei werden alle Daten verschlüsselt (SSL 128 Bit). Die Funktion der Verbindung kann mit der Testversion geprüft werden. Die Homer wird Sorge tragen, dass der Zugriff auf Update Daten für den Lizenznehmer innerhalb von 2 Tagen nach Bereitstellung eines Updates möglich ist. Der Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass der Zugang seines Rechners zum Internet (http, Port 80) den während der Testphase bestehenden Bedingungen weiterhin entspricht. Jede Gewährleistung für einen funktionierenden Datenaustausch bei Änderung der auf dem Rechner verwendeten Software oder der Netzwerkumgebung, in das der Rechner eingebunden ist, wird ausgeschlossen. Homer gewährleistet, dass bei der Anforderung eines automatischen Updates ausschließlich der Name des Lizenznehmers, der Registrierungscode und die Software Version des beim Lizenznehmer installierten KontoChecker übertragen werden.
9. Speicherung von Daten Die in der Registrierung übermittelten Daten des Kunden werden bei der Homer gespeichert und zum Zwecke der automatischen Information des Kunden und zur Verwaltung der Homer verwendet.
10. Kredit Karten Transaktionen Die finanziellen Transaktionen werden über die Homer Software und Design GmbH, Rostocker Str. 9, 68766 Hockenheim, Deutschland abgewickelt. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Transaktionen sind SSL 128 Bit verschlüsselt. Auf der Kreditkartenabrechnung des Käufers erscheint www.homersoftdesign.com und die Telefonnummer 06205 2890278. Die Kreditkarte wird sofort nach dem Kauf belastet. Alle Anfragen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen beantwortet. Wir empfehlen, alle Transaktionsdaten (E-Mail Bestätigung, Rechnung, AGB) auszudrucken und an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren.
11. Bestellnummer, Bereitstellung des Registriercodes und Rechnungsstellung Bei der Bestellung wird dem Lizenznehmer eine Bestellnummer angezeigt. Sie ist die Referenz für alle Anfragen zu einer Lizenz. Diese Bestellnummer wird per E-Mail an die vom Lizenznehmer eingegebene E-Mail Adresse bestätigt. Nach Zahlungseingang wird dem Lizenznehmer über diese E-Mail Adresse ein Registriercode mitgeteilt. mit dem die Testversion des KontoChecker in eine registrierte Version umgeschaltet werden kann. Die Rechnung wird in der Regel innerhalb eines Werktages nach Wunsch des Lizenznehmers per E-Mail (PDF-Datei als Anhang) oder auf dem Postweg zugestellt.
12. Support Der Abschluss des Lizenzvertrages beinhaltet keine Supportzusage durch die Homer!
13. Gerichtsstand: Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Gericht am Sitz der Homer zuständig. Die Homer ist auch berechtigt bei dem Gericht am Sitz des Lizenznehmers zu klagen.
14. Sonstiges: Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit dem Lizenznehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglich nahe kommt. |